Probatorische Sitzung
Die „Probesitzung“ bei Deinem Psychotherapeuten. Im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung stehen Dir 4 sogenannte probatorische Sitzungen zu. Sie dienen dazu, dass Du prüfen kannst, ob Du ein Vertrauensverhältnis zu Deinem Behandler herstellen und Dir vorstellen kannst, über längere Zeit mit ihm (oder ihr) zusammenzuarbeiten. Dein Therapeut muss im Rahmen der probatorischen Sitzung herausfinden, ob die Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung zu Lasten der Krankenkasse besteht und ob er (oder sie) sich in der Lage ist, eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung mit Dir herzustellen.